Zugangserschwerungsgesetz durch „Timeout“ gestoppt?

Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie © BMWi
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie © BMWi

Herr zu Guttenberg, Vielen bekannt durch eher unrühmliche Äusserungen zum Gesetz zur Sperrung von Internetseiten, könnte indirekt das Gesetz verhindert haben. Nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz durchgewunken hatten, musste dies nur noch dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Unterzeichnung vorgelegt werden, was nun allerdings zum geplanten Termin am 1.08.2009 nicht geschah.

Warum?

Herr zu Guttenberg schickte das Gesetz nach Brüssel damit die Kommission dazu Stellung nehmen kann. Dies hat bis zum 8.10.2009 zu geschehen. Sollte die Kommission die Frist ausnutzen, fällt das Gesetz in die nächste Legislaturperiode des Bundestages und müsste somit neu verhandelt werden.

Viele Verfassungsrechtler meinen, dass das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode im Herrschaftsbereich des Bundespräsidenten ankommen muss; dann sei es egal, ob er es vor oder nach dem Ende der Amtszeit des Bundestags unterschreibt. In den Herrschaftsbereich des Präsidenten wird das Gesetz aber nun nicht mehr rechtzeitig gelangen.

Man darf gespannt sein ob der weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit. Tricksen sich hier die „Winkeladvokaten“ mit ihren Verfahren gegenseitig aus?

Quelle: sueddeutsche.de

4 Jahre grosse Koalition: Das politische Internet

Bald ist sie rum, die Legislaturperiode der grossen Koalition von CDU und SPD, Zeit für einen Bericht. Was haben uns 4 Jahre grosse Koalition gebracht? Einen Haushaltsetat, der die grösse Schuldenbilanz der Geschichte unseres Landes aufweist, Milliarden an „Geldgeschenken“ für Banken, die trotzdem den Kunden keine Kredite mehr bewilligen und letztendlich eine trügerische Freude der Verbraucher, die über die „günstigen“ Preise froh und sich über die Konsequenz noch gar nicht bewusst sind. Das Land steht am Abgrund, die Krise hat noch gar nicht wirklich begonnen, auch wenn man dem Bürger gerne immer wieder verkaufen möchte, dass es bald bergauf geht. Beinahe täglich gibt es Meldungen von Wirtschaftswissenschaftlern, Instituten, Wirtschaftsweisen und wer sich noch alles einmischt oder Lobbyarbeit übernehmen will – 2010 geht es wieder voran, heisst es allzu häufig, nur um am darauf folgenden Tag von einer entgegenlautenden Meldung gekontert zu werden.

Wohin soll das noch alles führen? Was haben uns 4 Jahre grosse Koalition gebracht?

Einen Schritt in Richtung Polizeistaat. Beinahe täglich werden Gesetze verabschiedet, die uns immer weiter einschränken, überwachbarer werden lassen und Macht in Hände geben, die einerseits dafür gar nicht zuständig sind und andererseits höchst bedenklich erscheinen. Allen voran steht sicherlich das Zugangserschwerungsgesetz, gerne auch mit „Zensurgesetz“ betitelt, welches eine Struktur zur Verfügung stellt, die Mittel zur Verfügung stellt, die weit über den ursprünglichen Gedanken hinauswachsen können und bereits Begehrlichkeiten bei weiteren Parteien wecken, die mit ins Boot wollen um ihre „Rechte“ geschützt und gesichert zu wissen.

Eine positive Bilanz lässt sich allerdings ziehen, dank der grossen Koalition und der Vorkomnisse der letzten Monate, hat sich in Deutschland etwas entwickelt, was ich beinahe nicht mehr für möglich gehalten hätte.

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Petitionen in Deutschland, ein Kummerkasten für Zensurgegner

RIP Artikel 5 (Bild: rz.koepke.net)
RIP Artikel 5 (Bild: rz.koepke.net)

Am gestrigen Abend wurde ein Gesetz durch den Bundestag gewunken, das in dieser Form nicht rechtens ist.

Es gibt verfassungsrechtlich Bedenken, fehlende Zuständigkeiten und Verfahrensfehler, aber all dies interessiert die regierenden Parteien nicht. Der Weg zum Polizeistaat ist geebnet und wird in aller Konsequenz verfolgt, denn es ist das Machtgefühl was lockt und sich diesem zu entziehen ist einem Politiker fremd. Mehr Macht entsteht nur durch mehr Kontrolle, daher ist die Entwicklung eine logische Konsequenz. Wer darauf hofft unser Bundespräsident Köhler würde nun bremsen, oder eine Verfassungsklage könnte retten, was nicht zu retten scheint, irrt aller Wahrscheinlichkeit nach. Die wäre Entwicklung nur aufgeschoben und würde in anderer Art und Weise wieder auf der Tagesordnung stehen, dann vielleicht unter einem besseren Deckmantel und schneller durchgewunken.

Jahrelang wird der Bevölkerung eine Politikverdrossenheit vorgeworfen, gerade der jüngeren Generation, wenn sie sich dann jedoch zu Wort meldet ist es zum einen unerwünscht und zum Anderen wird es vollkommen übergangen. Die erfolgreichste Onlinepetition in der Geschichte dieser Republik wird mittlerweile, wenn überhaupt, von den Gegenern des Gesetzes erwähnt und fristete von Anfang an ein Dasein, dass man sich ernsthaft fragen musste: Wozu haben wir mitgezeichnet?

Gibt es die Möglichkeit zur Petition nur als klassischen Ersatz eines Kummerkastens, wie wir ihn aus der Schule kennen, als wir uns noch in den trotzigen Jahren unserer frühen Entwicklung befanden, schriftlich unserem Frust ein Ventil gaben, eine kurze Besprechung dazu hatten und in der nächsten Woche war ein neues Thema auf der Tagesordnung und der Frust war Schall und Rauch von Gestern?

Wohin hat uns diese Petition gebracht? Man hatte eine öffentliche Anhörung von uninformierten Abgeordneten, die einem blanken Franktionszwang unterliegen und selbst keine eigene Meinung mehr vertreten dürfen, wie man gestern am Mundverbot für Herrn Tauss sehen konnte. Stellenweise kamen Abgeordnete überhaupt erst kurz vor der Abstimmung in den Saal um ihr vorab schon feststehendes Votum zu zelebrieren, kritischen Stimmen der Oppositionsrednern zum Trotz. Gerade diese Ausführungen sollten einem Menschen, der klaren Verstandes ist, zumindest zu einer Enthaltung bewegen, denn zustimmen kann man einem solchen Schritt beim besten Willen nicht, nicht wenn man sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte wähnt.

Im Vollbesitz geistiger Kräfte – das klingt nach Testament? Ja, denn mit dieser Entwicklung stirbt ein Stück Freiheit in einer Demokratie, die sich fragen lassen muss ob sie das noch lange sein wird.

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Schwarze Stunde – Abstimmung zum Zugangserschwerungsgesetz: Angenommen

ZensursulaAm heutigen 18.06.2009 ist gegen 20 Uhr über das sogenannte Zugangserschwerungsgesetzt abgestimmt worden.

Von insgesamt 553 abstimmenden Abgeordneten fielen 398 Ja-Stimmen, 128 Nein-Stimmen und 18 Enhaltungen für die Verabschiedung des Gesetzes in die Waagschale. Trotz der bisher erfolgreichsten Online-Petition in der Geschichte der Bundesrepublik war die Argumentationsführung der vortragenden Parteimitglieder der grossen Koalition besonders Herr Dörmann präsentierte sich hier negativ, der seinen Parteikollegen Tauss nicht zu Wort kommen liess, als dieser kritisch eine Zwischenfrage stellen wollte.

Die Initiatoren des Gesetzes, Frau von der Leyen und Minister zu Guttenberg glänzten erneut mir Abwesenheit.

Herr Stadler von der FDP wies auf massive Verfahrensfehler hin und drohte bei mit der Einreichung einer Verfassungsklage ob dieser Fehler und der fehlenden Zuständigkeit des Bundes bei diesem Gesetz. Obwohl der Gesetzentwurf geändert und unter neuem Namen vorgestellt wurde, entnahm man der Tagesordnung den alten Namen und damit den Verfahrenstrick das Gesetzt direkt in zweiter und dritter Lesung zu präsentieren. Dies ist einer der von Stadler angesprochenen Punkte. Von den Grünen wurde auf die Beschwerde des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar das Gesetz nochmals zu überdenken und die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht zu mißbrauchen.

Die Unwirksamkeit der Maßnahmen wurden sowohl von FDP, der Linken, als auch den Grünen dargelegt, verschallten jedoch ebenso wie die Stimmen der 135000 Mitzeichner der Petition.

Der nächste Schritt zur Verabschiedung des Gesetzes ist der Schreibtisch von Horst Köhler, ein Funken Hoffnung bleibt, wie klein dieser ist zeigt jedoch die bisher vorangegangene Art und Weise der Regierung.

Die Abstimmung wurde auf Wunsch namentlich durchgeführt, ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen:

Merkt euch für den 27.9.2009 die Namen und Parteizugehörigkeit derer, die heute für das Gesetz gestimmt haben.

Petition gegen Indizierung und Sperrung von Internetseiten – der Rekord ist geknackt

Es ist geschafft, der Rekord der Petition zur Halbierung der Mineralölsteuer von Diesel und Benzin ist durchbrochen worden und das noch vor Ende der Zeichnungsfrist. Zwischenzeitlich habe ich nicht mehr daran geglaubt, um ehrlich zu sein, zu widrig waren die Umstände für Mitzeichner. Stellenweise brauchte man bis zu einer halben Stunde um sich überhaupt registrieren zu können, Zustände die im Internetzeitalter nicht mehr passieren sollten, gerade auf „Regierungsservern“, die die Demokratie ins Netz tragen.

Nun stehen wir allerdings bei 129759 Mitzeichnern und es ist noch Zeit bis heute Abend 23:59:59, bis dahin sollte wauch weiterhin fleissig gezeichnet werden, denn nach Fristende werden sicherlich noch einige Stimmen bereinigt, da sie als Fake entlarvt werden. Wahrscheinlich wird man der Petition die Stellung der erfolgreichsten Onlinepetition noch abstreiten, vielleicht auch nicht. Man wird es sehen. Sollte sie die erfolgreichste Petition werden, dann hoffe ich erneut auf Medieninteresse, vielleicht kann man dem sturen Alleingang noch den einen oder anderen Stein in den Weg legen.

Die Hoffnung stirbt ja zuletzt.

Petition, eine Erinnerung für den Erfolg

Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Da es unheimlich leise geworden ist um die Petition, wie ich finde, hier nochmal ein Aufruf. Das Zwischenziel der 50000 Mitzeichner war sehr schnell erreicht, danach ebbte die Unterstützung ein wenig ab. Mitterlweile sind es beinahe 110000 Mitzeichner und zu den 128000 die die Petition zur Senkung der Mineralölsteuer bei Diesel und Benzin, als bisheriger Rekordhalter, erreicht hat ist der Weg nicht mehr weit. Die Petition läuft noch bis zum 16.06.2009 und ist absolut mitzeichnungswürdig.

Wer die Anhörung im Bundestag mitbekommen hat, weiss dass man hier aktiv werden muss, denn die Unwissenheit, vor allem der durchführenden Stellen, ich spiele hier offen auf Herrn Maurer vom BKA an, ist erschreckend uninformiert und leider auch ein wenig Machtgeil nach dem Mittel, welches dort aus und in die Hand gegeben werden soll.

Wo sich noch um die Zuständigkeit gestritten wird, wird hier gehandelt. Also mitzeichnen und den Weg zur erfolgreichsten Online-Petition ebnen!

50000 Mitzeichner – wir hören noch lange nicht auf!

Die 50000 Mitzeichnergrenze ist durchbrochen, das zeigt das grosse Interesse und viel wichtiger die Ablehung des Gesetzvorschlags. Ich bin wirklich froh zu sehen, dass man sich in Deutschland doch nicht alles wortlos gefallen lässt. Die Petition ist auf bestem Wege, wenn unvermindert in diesem Ausmaß mitgezeichnet wird, eine der erfolgreichsten Petition zu werden. Die Petition könnte sicherlich locker alle Rekorde brechen, wäre das Onlinesystem in der Lage mehr Zugriffe zu verkraften, als es offentsichtlich aktuell tut. Hier beisst sich die Demokratie selbst in den Schwanz, weil die Technik der Falschenhals ist.

Daher ist es wichtig bei nun 50000 Mitzeichnern, nicht einfach aufzuhören und kräftig, in unvermindertem Tempo, weiter die Petition unterzeichnen, damit eine klare Aussage getroffen wird: Wir lassen und nicht verarschen und dulden keine Zensur!

Zur Petition geht es hier entlang: Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Petition: Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Gegen den Gesetzesentwurf, den Frau von der Leyen gerne durchbringen möchte gibt es eine offizielle Petition.

Bitte unbedingt die Seite für ePetitionen des Bundestages besuchen und mitzeichnen!

Text der Petition:

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung:

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

via: Nerdcore

Eilmeldung: Fotografieren verboten, in ganz London!

London: In der Vergangenheit ist das Fotografie-Verbot in London Schritt für Schritt ausgebaut worden. Waren es vor einigen Jahren noch der Tower und ein paar wenige Regierungs-Motive, die nicht fotografiert werden durften, so ist es im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes konsequent auf weitere Bereiche ausgeweitet worden. Ein ehemals prominenter Fall, als zwei Österreichern die Löschung ihrer Bilder von Doppeldeckerbussen, U-Bahn und Busbahnhof Stationen vermengte sich zunehmend in der Masse der Meldungen aufberachter Terroristen Touristen.

Heute erscheint uns dies sicherlich fremd, gibt es doch kaum noch Städte in denen zumindest das eingeschränkte Fotografieren noch erlaubt ist. Die Stadt London geht nun mit gutem Beispiel voran und bietet den Touristen einen bisher einzigartigen Service an. An sogenannten Sightseeing Terminals erlangt der Tourist Zugriff auf eine Datenbank von CCTV Kamera Bilder, die man sich direkt am Terminal ausdrucken lassen kann.

Die Öffentlichkeitsabteilung des Londoner Tourismusbüros schreibt hierzu: „Diesen einzigartigen Service bieten wir den Kunden an, die Wert auf gute Qualität legen und eine bleibende Erinnerung an den Aufenthalt in unserer wunderschönen Stadt haben wollen. Kaufen sie keine Bilder auf dem Schwarzmarkt, diese sind von minderer Qualität und können mit der Auflösung unserer Kamerabilder nicht konkurrieren. Bedenken sie, nur Bilder, die sie über die neuen Terminals erworben haben, sind rechtsmässig und werden beim Verlassen der Stadtgrenzen durch die entsprechenden Kontrollstellen für sie bewilligt. Einen angenehmen Aufenthalt wünschen wir ihnen, in ihrer Stadt an der Themse.“

(Gedankenspiel vom 20.04.2009, zum heutigen Tage als fiktiver Zeitungsbericht veröffentlicht.)