Zugangserschwerungsgesetz durch „Timeout“ gestoppt?

Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie © BMWi
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie © BMWi

Herr zu Guttenberg, Vielen bekannt durch eher unrühmliche Äusserungen zum Gesetz zur Sperrung von Internetseiten, könnte indirekt das Gesetz verhindert haben. Nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz durchgewunken hatten, musste dies nur noch dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Unterzeichnung vorgelegt werden, was nun allerdings zum geplanten Termin am 1.08.2009 nicht geschah.

Warum?

Herr zu Guttenberg schickte das Gesetz nach Brüssel damit die Kommission dazu Stellung nehmen kann. Dies hat bis zum 8.10.2009 zu geschehen. Sollte die Kommission die Frist ausnutzen, fällt das Gesetz in die nächste Legislaturperiode des Bundestages und müsste somit neu verhandelt werden.

Viele Verfassungsrechtler meinen, dass das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode im Herrschaftsbereich des Bundespräsidenten ankommen muss; dann sei es egal, ob er es vor oder nach dem Ende der Amtszeit des Bundestags unterschreibt. In den Herrschaftsbereich des Präsidenten wird das Gesetz aber nun nicht mehr rechtzeitig gelangen.

Man darf gespannt sein ob der weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit. Tricksen sich hier die „Winkeladvokaten“ mit ihren Verfahren gegenseitig aus?

Quelle: sueddeutsche.de

Schwarze Stunde – Abstimmung zum Zugangserschwerungsgesetz: Angenommen

ZensursulaAm heutigen 18.06.2009 ist gegen 20 Uhr über das sogenannte Zugangserschwerungsgesetzt abgestimmt worden.

Von insgesamt 553 abstimmenden Abgeordneten fielen 398 Ja-Stimmen, 128 Nein-Stimmen und 18 Enhaltungen für die Verabschiedung des Gesetzes in die Waagschale. Trotz der bisher erfolgreichsten Online-Petition in der Geschichte der Bundesrepublik war die Argumentationsführung der vortragenden Parteimitglieder der grossen Koalition besonders Herr Dörmann präsentierte sich hier negativ, der seinen Parteikollegen Tauss nicht zu Wort kommen liess, als dieser kritisch eine Zwischenfrage stellen wollte.

Die Initiatoren des Gesetzes, Frau von der Leyen und Minister zu Guttenberg glänzten erneut mir Abwesenheit.

Herr Stadler von der FDP wies auf massive Verfahrensfehler hin und drohte bei mit der Einreichung einer Verfassungsklage ob dieser Fehler und der fehlenden Zuständigkeit des Bundes bei diesem Gesetz. Obwohl der Gesetzentwurf geändert und unter neuem Namen vorgestellt wurde, entnahm man der Tagesordnung den alten Namen und damit den Verfahrenstrick das Gesetzt direkt in zweiter und dritter Lesung zu präsentieren. Dies ist einer der von Stadler angesprochenen Punkte. Von den Grünen wurde auf die Beschwerde des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar das Gesetz nochmals zu überdenken und die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht zu mißbrauchen.

Die Unwirksamkeit der Maßnahmen wurden sowohl von FDP, der Linken, als auch den Grünen dargelegt, verschallten jedoch ebenso wie die Stimmen der 135000 Mitzeichner der Petition.

Der nächste Schritt zur Verabschiedung des Gesetzes ist der Schreibtisch von Horst Köhler, ein Funken Hoffnung bleibt, wie klein dieser ist zeigt jedoch die bisher vorangegangene Art und Weise der Regierung.

Die Abstimmung wurde auf Wunsch namentlich durchgeführt, ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen:

Merkt euch für den 27.9.2009 die Namen und Parteizugehörigkeit derer, die heute für das Gesetz gestimmt haben.