Zugangserschwerungsgesetz durch „Timeout“ gestoppt?

Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie © BMWi
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie © BMWi

Herr zu Guttenberg, Vielen bekannt durch eher unrühmliche Äusserungen zum Gesetz zur Sperrung von Internetseiten, könnte indirekt das Gesetz verhindert haben. Nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz durchgewunken hatten, musste dies nur noch dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Unterzeichnung vorgelegt werden, was nun allerdings zum geplanten Termin am 1.08.2009 nicht geschah.

Warum?

Herr zu Guttenberg schickte das Gesetz nach Brüssel damit die Kommission dazu Stellung nehmen kann. Dies hat bis zum 8.10.2009 zu geschehen. Sollte die Kommission die Frist ausnutzen, fällt das Gesetz in die nächste Legislaturperiode des Bundestages und müsste somit neu verhandelt werden.

Viele Verfassungsrechtler meinen, dass das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode im Herrschaftsbereich des Bundespräsidenten ankommen muss; dann sei es egal, ob er es vor oder nach dem Ende der Amtszeit des Bundestags unterschreibt. In den Herrschaftsbereich des Präsidenten wird das Gesetz aber nun nicht mehr rechtzeitig gelangen.

Man darf gespannt sein ob der weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit. Tricksen sich hier die „Winkeladvokaten“ mit ihren Verfahren gegenseitig aus?

Quelle: sueddeutsche.de