Samsung liefert sich einen umfangreichen Rechtstreit mit Apple und muss daher auf den Verkauf der Samsung Galaxy Tab 10.1, 7.7 und wie sie alle heissen verzichten, zumindest in Deutschland, wo Apple vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich war und gegen Samsung einen Verstoss gegen das Geschmacksmuster durchwinken liess.
Das Samsung Galaxy Tab 10.1 N, eine designtechnisch angepasste Variante des Samsung Galaxy Tab 10.1, soll den Zugang zum Markt durch die Hintertür schaffen. Mit Änderungen am Rahmen, der ein bisschen breiter und von Metallelementen umgarnt wurde, sowie der Verfrachtung der Lautsprecher auf die Frontseite des Gerätes, will Samsung das Problem des angemeldeten Geschmacksmusters umgehen und bringt das Gerät auf den Markt.
Florian Müller von FOSS Patents verweisst auf die offizielle Bestätigung seitens Samsung, dass das Galaxy Tab 10.1 N eine für den deutschen Markt geschaffene Variante des Gerätes ist, ausserdem verweist er darauf, dass ein Geschmacksmuster nur dann verletzt ist, wenn alle monierten Punkte verletzt werden, eine einzelne Designänderung führt dazu, dass das entsprechende Geschmacksmuster nicht mehr zutreffend ist. Die wichtigste Änderung dürften die Lautsprecher an der Gerätefront sein, die Änderung des Rahmendesigns distanzieren das Galaxy Tab 10.1 N zwar von Apples Produkten, aber sind nicht so massiv.
Das Gerät ist in verschiedenen Ausführungen zu haben, so sind Varianten von 16GB, 32GB und 64GB im Angebot, jeweils als WLAN only oder als Version mit 3G. Preislich liegt das Galaxy Tab 10.1N damit zwischen 539€ für die 16GB WLAN only Version und 799€ für die 64GB 3G Variante. Alle Varianten gibt es jeweils in weiss oder schwarz.
Auf Computern werden sie von jedem Virenscanner hochkant rausgeworfen: Die Keylogger. Berechtigt, denn jeder einzelne Tastenanschlag wird gespeichert und kann an Dritte übertragen werden. Die meisten werden sich denken, dass sie durch Virenscanner und Erfahrung sicher davor sind … wäre da nicht das geliebte Smartphone neben der Tastatur.
Patrick Traynor, Professor an der Georgia Tech’s School of Computer Science hat ein Verfahren vorgestellt, mit dem es möglich ist, mithilfe eines Smartphones, Tastatureingaben direkt von der Tastatur „abzulesen“. Was das kleine Smartphone doch nicht alles kann? Nun sind Passwörter und Adressen nicht einmal mehr davor sicher. Das Verfahren ist einfach erklärt, benötigt aber eine enorme Feinjustierung. Getestet wurde es mit einem iPhone4 jedoch sind prinzipiell alle neueren Smartphones dafür geeignet.
Bei jedem Tastaturanschlag entstehen kleine Vibrationen, für uns natürlich nicht spürbar. Das Smartphone verfügt jedochüber eine ganze Reihe empfindlicher Sensoren, die es sogar möglich machen, ein Smartphone als Belichtungsmesser zu benutzen, oder um den eigenen Herzschlag zu ermitteln. Der Beschleunigungssensor kann nun dazu verwendet werden diese Vibrationen aufzuzeichnen. Anhand der Reihenfolge und Intensität der Vibrationen lässt sich eine ungefähre Position des Anschlages berechnen. Danach wird in einem Wörterbuch gesucht welches Wort denn in Frage kommt und darauf abgeglichen. Wer jetzt sagt das klappt doch nie … die Entwickler geben eine Erfolgsquote von 80% an.
Das Verfahren lässt sich nicht mit jedem Smartphone umsetzen, es kommt auf die Qualität der Sensoren an. Mit einem iPhone 3 war es beispielsweise absolut nicht möglich die Vibrationen präzise aufzuzeichnen. Im iPhone 4 ist zusätzlich ein Gyroskop verbaut, was die Qualität des Beschleunigungssensors steigert. Wenn man sich nun die neueren Smartphones mal anschaut, ein Galaxy Nexus kommt ebenfalls mit einem Gyroskop, ein paar andere High-End Geräte haben ebenfalls eines verbaut.
Diese Art Vibrationen aufzuzeichnen ist nicht neu, es ist schon mit Hilfe des eingebauten Mikrofons möglich . Das Mikrofon ist um einiges empfindlicher als die Sensoren. Das große aber allerdings: Die Betriebssysteme fragen bei der Installation einer App, die auf das Mikro zugreifen wollen, nach und zeigen dies an. Bei den Sensoren ist das in der Regel nicht so, was einen Angriff einfacher werden lässt. Zwar muss auf dem Smartphone erst die entsprechende Software installiert sein um die Tastatur zu belauschen aber es ist durchaus möglich das Spyware im Market etc. landet, was die Vergangenheit oft genug gezeigt hat.
Sollte nun doch jemand Angst davor haben abgehört zu werden: Lasst das Handy einfach in der Hosentasche oder legt es nicht in de Nähe der Tastatur! 🙂
Was meint ihr? Haltet ihr solche Angriffe für eine ernstzunehmende Gefahr?
Apple lädt zum iPhone Event in die Firmenzentrale nach Cupertino. Tim Cook wird Neuigkeiten zum Thema iPhone präsentieren. Am heutigen 04.Oktober 2011, startet das Apple „Let’s talk iPhone“ Event um 19 Uhr (MESZ).
Neben der Freigabe von iOS5, wird wohl ein neues iPhone das Licht der Welt erblicken, eventuell sogar zwei. Ob es nun ein iPhone 5, ein iPhone 4S oder eine andere Bezeichnung werden wird, bleibt abzuwarten, sicher erscheint allerdings, dass das „Upgrade“ kommen wird.
Neben einer Kamera, die angeblich auf 8MP Auflösung angewachsen sein soll, sei der A5 Prozessor, bekannt aus dem iPad 2, mit an Bord. Das Display wird mit Grösse von 4 Zoll vermutet, darüber hinaus gibt es Gerüchte zur Sprachsteuerung und der Unterstüzung von HSPA+.
Wer das Event, so live wie möglich, verfolgen möchte, der kann sich eine der folgenden Seiten anschauen, hier wird entweder live gebloggt, oder per Live Stream über das Event berichtet. Einen offiziellen Live Stream gibt es erneut nicht, Apple stellt wahrscheinlich, wie in der Vergangenheit, das Video der Keynote, anschliessend ins Netz.
Wenn ihr noch weitere Seiten kennt, die live berichten, dann hinterlasst doch bitte einen Kommentar, damit wir die Liste vervollständigen können!
Der folgende Artikel ist ein Gastbeitrag von Bernd B.:
Ist noch jemand unter Euch, der Apple aus den 80zigern kannte? Es waren die Zeiten von C64, Amiga und Atari, Windows dümpelte in Version 2.x umher. Damals machte ein Witz die Runde – er war glaube ich in der Byte abgedruckt, leider kann ich ihn nicht mehr so schön wiedergeben – der heute fast noch aktueller ist als damals:
„Ich habe ein nicht mehr ganz neues Haus mit Fenstern drin, die dringend gestrichen werden müßten, vor dem Haus steht eine Mülltonne und in meinem Keller gibt es Mäuse. Irgendwann wird mich Apple wegen der Mäuse, Fenster und Mülltonne verklagen.“
Heute sind die Zeitungen wieder voll von Apple und Gerichtsprozessen. Aber was hat Apple damals mit den Prozessen erreicht? An die Gewinne der frühen 80ziger anknüpfen können? Marktanteile sichern? Technologische Führung sicherstellen? Leider nein: wir konnten den Niedergang des technischen Avangardisten verfolgen, der letzlich nur von der finanziellen Notinfusion durch Hauptkonkurrenten Microsoft gestoppt wurde.
Was war damals der Grund für den Niedergang? Ich bin kein Analyst oder Technik-Augur. Ich kann nur einen Blick zurückwerfen und nachdenken, was mich und andere bewogen haben mag, keine Apple-Geräte zu kaufen. Machen wir dazu eine kleine Reise durch die Computerwelt der 70ziger bis heute:
Apple hatte dem Apple II Erweiterungssteckplätze mitgegeben und damit große Erfolge gefeiert. Es bildete sich ein Ökosystem von vielen Lieferanten und Bastlern um die Geräte herum. Je mehr Erweiterungen es gab, umso beliebter wurde der Apple II. Das ging so weit, dass sich IBM gezwungen sah, das Slot-Konzept in seinen ungeliebten PC zu übernehmen. Aber was macht Apple? Jobs läßt den Mac konstruieren als radikalen visionären Gegenentwurf. Ein abgeschlossenes System ohne jegliche Erweiterungsmöglichkeit, ja sogar mit dem Anspruch es nicht erweitern zu brauchen (dürfen?). Ein Mac ist seinem Anwender genug wie er ist!
Waren es aber nicht damals wie heute die Nerds, die mit ihrer Technikbegeisterung und ihrem Spieltrieb die Geräte erst benutzbar und für die Massen interessant machen? Der Markt bewegte sich zügig zu den PCs, vor allem den „100%-IBM-kompatiblen“, hin. IBM immer noch in der irrigen Annahme, dass dieses Spielzeug bald wieder in der Bedeutungslosigkeit verschwinden würde, geht nicht gegen die Cloner vor. Eine Erweiterung nach der nächsten entsteht um den PC. Der Markt um den PC bewegt sich mit rasanter Geschwindigkeit. Auch auf der Software-Seite. Inspiriert von den brillianten Ideen der Apple-Techniker versucht man dem PC Schritt für Schritt ein wenig Mac-Charme einzuhauchen (naja, ein wenig Ehre gebührt da auch Amiga und Atari, die ebenfalls im Strudel der PCs in den Abgrund gesaugt werden). Apples Reaktion darauf ist: Angst. Man klagt. Aber dem Ansturm des PC-Marktes ist man nicht gewachsen. Vor Gericht wird der eine oder andere Sieg errungen, auf dem Markt verliert man aber Tag für Tag Boden. Apple versucht erneut mit Innvoation und avangardistischen Produkten gegenzuhalten, produziert beeindruckende Geräte: hat jemand von Euch mal einen Newton in der Hand gehalten? Eine Revolution für jeden, der damals die Termine und Kontakte aus seinem Lotus Organizer gerne mobil gesehen hätte.
Und heute? Die iPods wurden als ganz nette Design-Gadgets für Yuppies erfolgreich, nachdem Apple seinen Ruf als avangardistischer Hersteller mit den stylischen iMacs und iBooks wiederbelebt hatte. Aber mit dem iPhone gelang Apple dann der Paukenschlag: ein Telefon ohne Tastatur oder Wählscheibe! Das sollte funktionieren? Heute wissen wir: das geniale war weniger das Telefon in dem Gerät als der Rest davon. Und der Markt reagierte. Google pumpt erhebliche Resourcen in ein ähnliches, bereits laufendes Projekt und bringt Android. Was macht Apple diesmal? Man reagiert wie vor 25 Jahren und versucht die ungeliebten Konkurrenten mit Klagen im Schach zu halten.
Auch dieses Mal wieder ist es das offene System, das die Nerds und Technikbegeisterten hinter sich weiß, das schneller wächst und den Anwendern mehr Freiheitsgrade bei der Auswahl der Hard- und Software läßt. Werden dieses Mal Apples Klagen und Patentstreitereien den Markt aufhalten? Damals hat es Apple vielleicht vor dem Orkus der Geschichte bewahrt, im Gegensatz zu Atari und Amiga, die nicht so streitlustig waren. Die Ausgangssituation für Apple mag diesmal sogar deutlich besser sein – als umsatzstärkstes IT-Unternehmen noch vor Microsoft. Aber der Markt ist in starker Bewegung und das erscheint mir nicht unbedingt vorteilhaft für Apple.
Hat Apple aus seiner eigenen Geschichte etwas gelernt oder wiederholt sich diese gerade wieder? Ich frage mich, warum geht Apple nicht den Weg des Erfolges seiner Konkurrenten: man könnte iOS an willige Cloner lizensieren. Natürlich hatte Apple in der Vergangenheit erhebliche Vorteile durch die Kontrolle von Soft- und Hardware. Man denke nur an die ersten Intel-MacBooks, die die PC-Konkurrenz nicht nur bei der Akkulaufzeit vorführten. Aber warum nicht etwas neues probieren und das Hardware-Geschäft den anderen überlassen oder zumindest mit ihnen teilen? Microsoft ist damit zum Giganten geworden, IBM hat es das Überleben gesichert und HP begibt sich gerade auf selben Pfad. Google hat’s noch nie anders probiert.
Was meint Ihr? Wäre das eine Chance oder eher Fluch für Apple? Würdet Ihr ein dann mögliches Huawei-iOS-Gerät kaufen?
Dieser Artikel wurde als Gastartikel unter https://nodch.de/gastartikel eingereicht, Autor und eventuell vorhandene Webseite des Autors ist im Beitrag vermekt. Vielen Dank für diese Einsendung!
Telekom und Vodafone bieten bereits, oder planen es, im Falle von Vodafone, ihren Kunden die Möglichkeit eine Vorbestellung für das kommende Apple iPhone 5 zu tätigen.
Mit der Vorbestellung sollen die Vorbesteller bevorzugt behandelt werden und die Provider wissen über die Nachfrage bescheid. Nun reiht sich Telefonica O2 ein und bietet den eigenen Kunden eine speziell eingerichtete Webseite, auf der man sich für den „Smartphone-Infoservice“ anmelden kann.
O2 wird über den Newsletter Produktstarts neuer Smartphone rechtzeitig ankündigen, eine konkrete Vorbestellung für das iPhone 5, wie es die Telekom ermöglicht ist dies jedoch nicht.
Das iPhone 5 ist bisher zwar ein Gutes, aber nicht mehr als ein Gerücht, vor allem was die technischen Daten anbetrifft. Trotzdem startete die Telekom bereits am vergangenen Montag und bietet interessierten Kunden, die sich für ein iPhone der neusten Generation interessieren, aber nicht mehr auf das aktuelle iPhone 4 zurückgreifen wollen, Vorbesteller Tickets an.
Diese „Reservierung“ soll die vermerkten Kuden ganz vorne in der Schlange stehen lassen und dass es auch beim iPhone 5, oder iPhone 4 S/GS oder wie auch immer es tatsächlich heissen wird, eine solche geben sollte, steht ausser Frage. Da das kommende iPhone, das erste neue iPhone ist, das nicht unter exklusiver Vermarktung der Telekom auf den Markt kommen wird, schickt sich nun auch Vodafone an, seinen Kunden eine Registrierung für den iPhone 5 Verkaufsstart anzubieten. Bald solle eine eigene Webseite für das iPhone 5 online gestellt werden, auf der die Kunden sich für das neue Gerät vormerken lassen können. Telefonica O2 äussert sich zwar auch dazu, erwähnt allerdings bisher nichts von einer Möglichkeit der Reservierung, nur dass man sich auf das neue Smartphone freue.
Natürlich wird das neue iPhone für Smartphone Interessenten ein heisses Eisen werden, aber ohne technische Daten blind zu reservieren? Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten, entweder ist die Reservierung/Vorbestellung verbindlich und ich kaufe die Katze im Sack, oder sie ist nur Marketingmittel und bedeutet gar nichts, dann kann man sich das auch sparen.
Was sagt ihr, schnell Reservierung, Vorbestellung, Premientickt oder wie auch immer es geschimpft wird, abkassieren?
Heute wurde das Urteil im Geschmacksmuster-Rechtsstreit, zwischen Apple und Samsung, verkündet. Die Richter vom Langericht Düsseldorf haben das Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 für Deutschland bestätigt.
Was heisst das für die Kunden in Deutschland? Es darf nicht mehr importiert werden, Händler die bereits Geräte auf Lager haben dürfen diese weiterhin verkaufen, aber ihre Lager nicht mehr auffüllen. Im Artikel: “Erfahrungsbericht” zum Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 wurden die Folgen, des durch die Einstweilige Verfügung erwirkten Verkaufsverbotes, bereits beschrieben.
Zum Galaxy Tab 7.7 wurde nicht geurteilt, auch hier hat Apple eine EV erwirkt und Samsung gezwungen alle Geräte und Bewerbung vom Stand auf der IFA in Berlin zu entfernen.
Die Richter waren der Meinung dass das Design tatsächlich rechtlich zu beanstanden ist, andere Hersteller wären in der Lage ein Design zu produzieren, das nicht gegen das Geschmacksmuster von Apple verstösst. Aus Sicht von Apple war es also eine Weise Wahl, am LG Düsseldorf zu klagen, das laut Forbes Magzin, eine überdurchschnittliche Pro-Kläger Rechtssprechung an den Tag legt.
Das Verkaufsverbot bezieht sich ausschliesslich auf Deutschland, ein EU-weites Verbot wurde nicht erwirkt. Samsung hat nun die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und an die nächsthöhere Instanz zu gehen, um dort zu klagen. Apple erreicht damit sicher aber das gesteckte Ziel, der Verkauf vom Galaxy Tab 10.1 wird in absehbarer Zeit stoppen, da die Lager leerverkauft sind und man gewinnt Zeit. Offensichtlich sieht man das Galaxy Tab 10.1 als wirklich ernsten Konkurrenten zum aktuellen iPad 2 und möchte Zeit schinden, wahrscheinlich sogar bis zur Veröffentlichung eines iPad 3. Durch den, für Apple positiven, Rechtsspruch heute, könnte dieser Plan aufgehen.
Neverending Story? Her mit eurer Meinung zum Thema Apple vs Samsung
Das Verkaufsverbot vom Samsung Galaxy Tab 10.1 ist in aller Munde, doch was viele nicht wissen oder schlichtweg überlesen oder gar „falsch“ weiter geben ist, dass es sich hierbei um ein Verbot handelt, welches lediglich den Verkauf vom Tab von Samsung selbst verbietet so wie die Einfuhr nach Deutschland. Was bedeutet das für uns? Im Klartext heißt das für uns nur, dass die Großhändler bei Samsung dieses Gerät nicht mehr kaufen dürfen und der Onlineshop von Samsung selbst es auch nicht mehr verkaufen darf. Ebenso ist das Importieren des Gerätes verboten. Heißt, wir dürften es – theoretisch – nicht bei eBay von einem Schweizer kaufen oder in die Schweiz fahren und es uns dort kaufen.
Was ist aber mit dem „Restbestand“, der die Händler vor Erlass des Verbotes erreicht hat?
Hier gilt nämlich folgendes: Generell dürfen sie diese Geräte verkaufen. Das setzt natürlich voraus, dass das Gerät noch im Verkaufssystem des Shops vorhanden ist.
Als konkretes Beispiel möchte ich hier o2 nennen und bei dem im Folgenden genannten Galaxy Tab handelt es sich um die 16GB WiFi+UMTS Version. O2 hatte bis Montagabend noch Galaxy Tabs im Online Shop „auf Lager“. Da ich mich Montag noch nicht entscheiden konnte und Dienstag dann „Nicht auf Lager“ unter dem Preis stand, bin ich Mittwoch in die Stadtgefahren. Dort sah ich zunächst ein Galaxy Tab 10.1 bei E-Plus, welche mir das Gerät aber nur mit einem Base Vertrag für 35€ pro Monat für 24 Monate inklusive Galaxy Tab und 2 Jahren Versicherung auf alles außer Diebstahl/Verlust anboten. Da ich aber schon einen o2 Vertrag habe und ich E-Plus weder mag noch haben wollte schaute ich mal in einem o2 Geschäft nach und fragte, ob sie vielleicht noch ein Galaxy Tab da haben.
Die freundliche Dame sagte mir sie hätten zwar noch eins, aber sie glaubte, dass sie es nichtverkaufen dürfte. Sie erkundigte sich bei ihrem Kollegen der Antwortete: «Wenn das Gerät noch im PC ist, dürfen wir alles verkaufen, was wir im Lager haben.»
Das Gerät war noch auf Lager und der kaufe klappte problemlos. Da mein Begleiter auch unbedingt ein Tab haben wollte, der Shop aber nur noch ein Tab hatte, welches ja ich bekommen hatte, gingen wir noch zu einem zweiten o2 Shop. Dort hatte man noch „ein paar“ da. Zweiter Kauf erfolgreich.
Kurz um: wer noch dringend ein Galaxy Tab haben möchte, kann es sich legal bei o2 oder E-Plus kaufen. Zu wissen ist nur, dass bei E-Plus ein neuer Base Vertrag einher geht und das Gerät dort mit Vertrag 840€ kostet (Davon 240€ für den Vertrag und 600€ für das Tab) und bei o2 ohne Mobilvertrag und ohne Bindung 569€ kostet. Bei o2 kauft man es über o2 My Handy was einem eine 12 (45€/Monat) oder 24 (22,50€/Monat) monatige Finanzierung mit 0% Zinsenermöglicht (29€ Anzahlung). Optional kann man das Gerät für 10€ pro Monat gegen alles (Schäden aller Art sowie Diebstahl) versichern. Für 5€ pro Monat ist alles außer Diebstahl/Verlustversichert.
Man muss also einfach nur fragen ob noch ein Gerät auf Lager ist und dann sollte es kein Problem sein.
Nur Nachbestellen ist (momentan) nicht möglich, sollte der Shop kein Gerät mehr im Lager haben. Hoffen wir, dass Samsung am 09.09. vom Gericht von der Verfügung von Apple befreit wird.
Ein angeblicher Leak zum kommenden iPhone 5 macht gerade in Form eines YouTube Videos die Runde.
Das Video zeigt die Navigation, über einen versteckten Link, auf der vermeintlich offiziellen Apple Webseite. Eine Überprüfung der Herangehensweise, wie sie im Video gezeigt wird ist allerdings fehlgeschlagen. Das heute hochgeladene Video zeigt Montag 21:29 Uhr als Quellzeit an, ob der Link tatsächlich online war und das gerade auf der offiziellen deutsprachigen Seite, darf durchaus bezweifelt werden.
Laut den Informationen des Videos soll das iPhone 5 mit einem Dual Core A5 Prozessor ausgestattet sein, eine 8 Megapixel Full HD Kamera mitbringen und ein, von einem Aluminuim Unibody eingerahmtes 4,2 Zoll Retina Display, mit einer Auflösung von 960×640 Pixeln, besitzen.
Mit einer Höhe von 120,9 mm, einer Breite von 62,4mm, einer Dicke von 6,2mm und einem Gewicht von nur 112g wäre das iPhone 5 zwar breiter und höher, aber schlanker und leichter als der Vorgänger.
Da dies jedoch die einzigen Änderungen im Text, im Vergleich zur iPhone 4 Webseite, sind, darf an der Echtheit des Videos und der vermeintlichen Webseite durchaus gezweifelt werden, ist es doch zu einfach einen lokalen Webserver mit den entsprechenden Seite zu füttern und eine Fake-Seite für einen solchen Leak-Film zu betreiben.
Wer sich das Video gerne anschauen möchte kann dies tun, anbei der Youtube Direktlink
Was sagt ihr dazu, Fake oder Realität? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
Google+ ist vor knapp drei Wochen gestartet und die iPhone Benutzer mussten eine Weile auf die native App warten. Nun ist sie zum Download für iPhones verfügbar.
Man munkelte zwischenzeitlich, dass Apple die App, die wohl parallel zum Start von Google+ in den Review Prozess übergeben wurde, absichtlich zurückgehalten hätte. Das Warten ist aber endgültig vorbei und auch die iPhone Besitzer können sich in Google+ tummeln, ohne auf die abgespeckte Webversion zurückgreifen zu müssen.
Googles iPhone App kommt mit allen Funktionen, die schon von der Android Variante bekannt sind, so ist es iPhone Benutzern nun auch vergönnt an Huddles teilzunehmen. Die Zirkelverwaltung wurde optisch angepasst, ansonsten ist aber alles recht identisch.
Eine native Version für iPads ist bisher nicht veröffentlicht, die App ist rein für iPhones mit iOS Version 4.x.