Die Geschmäcker sind verschieden – Das Samsung Galaxy Tab 10.1N

Samsung liefert sich einen umfangreichen Rechtstreit mit Apple und muss daher auf den Verkauf der Samsung Galaxy Tab 10.1, 7.7 und wie sie alle heissen verzichten, zumindest in Deutschland, wo Apple vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich war und gegen Samsung einen Verstoss gegen das Geschmacksmuster durchwinken liess.

Das Samsung Galaxy Tab 10.1 N, eine designtechnisch angepasste Variante des Samsung Galaxy Tab 10.1, soll den Zugang zum Markt durch die Hintertür schaffen. Mit Änderungen am Rahmen, der ein bisschen breiter und von Metallelementen umgarnt wurde, sowie der Verfrachtung der Lautsprecher auf die Frontseite des Gerätes, will Samsung das Problem des angemeldeten Geschmacksmusters umgehen und bringt das Gerät auf den Markt.

Samsung Galaxy Tab 10.1N (Produktfoto Amazon)
Samsung Galaxy Tab 10.1N - Änderungen am Design

Florian Müller von FOSS Patents verweisst auf die offizielle Bestätigung seitens Samsung, dass das Galaxy Tab 10.1 N eine für den deutschen Markt geschaffene Variante des Gerätes ist, ausserdem verweist er darauf, dass ein Geschmacksmuster nur dann verletzt ist, wenn alle monierten Punkte verletzt werden, eine einzelne Designänderung führt dazu, dass das entsprechende Geschmacksmuster nicht mehr zutreffend ist. Die wichtigste Änderung dürften die Lautsprecher an der Gerätefront sein, die Änderung des Rahmendesigns distanzieren das Galaxy Tab 10.1 N zwar von Apples Produkten, aber sind nicht so massiv.

Wird Samsung mit dieser Änderung erfolgreich sein, welche weiteren Schritte drohen nun? Lars von All About Samsung hat sich hierüber Gedanken gemacht und diese in einem absolut lesenswerten Artikel gepackt, schaut ihn euch auf Alle Fälle an: Kommentar: Was Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N erreichen will und was als nächstes passiert

Das Gerät ist in verschiedenen Ausführungen zu haben, so sind Varianten von 16GB, 32GB und 64GB im Angebot, jeweils als WLAN only oder als Version mit 3G. Preislich liegt das Galaxy Tab 10.1N damit zwischen 539€ für die 16GB WLAN only Version und 799€ für die 64GB 3G Variante. Alle Varianten gibt es jeweils in weiss oder schwarz.

Samsung Galaxy Tab 10.1N bei Amazon:

LG Düsseldorf bestätigt Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab 10.1

Heute wurde das Urteil im Geschmacksmuster-Rechtsstreit, zwischen Apple und Samsung, verkündet. Die Richter vom Langericht Düsseldorf haben das Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 für Deutschland bestätigt.

Was heisst das für die Kunden in Deutschland? Es darf nicht mehr importiert werden, Händler die bereits Geräte auf Lager haben dürfen diese weiterhin verkaufen, aber ihre Lager nicht mehr auffüllen. Im Artikel: “Erfahrungsbericht” zum Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 wurden die Folgen, des durch die Einstweilige Verfügung erwirkten Verkaufsverbotes, bereits beschrieben.

Samsung Galaxy Tab 10.1
Samsung Galaxy Tab 10.1

Zum Galaxy Tab 7.7 wurde nicht geurteilt, auch hier hat Apple eine EV erwirkt und Samsung gezwungen alle Geräte und Bewerbung vom Stand auf der IFA in Berlin zu entfernen.

Die Richter waren der Meinung dass das Design tatsächlich rechtlich zu beanstanden ist, andere Hersteller wären in der Lage ein Design zu produzieren, das nicht gegen das Geschmacksmuster von Apple verstösst. Aus Sicht von Apple war es also eine Weise Wahl, am LG Düsseldorf zu klagen, das laut Forbes Magzin, eine überdurchschnittliche Pro-Kläger Rechtssprechung an den Tag legt.

Das Verkaufsverbot bezieht sich ausschliesslich auf Deutschland, ein EU-weites Verbot wurde nicht erwirkt. Samsung hat nun die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und an die nächsthöhere Instanz zu gehen, um dort zu klagen. Apple erreicht damit sicher aber das gesteckte Ziel, der Verkauf vom Galaxy Tab 10.1 wird in absehbarer Zeit stoppen, da die Lager leerverkauft sind und man gewinnt Zeit. Offensichtlich sieht man das Galaxy Tab 10.1 als wirklich ernsten Konkurrenten zum aktuellen iPad 2 und möchte Zeit schinden, wahrscheinlich sogar bis zur Veröffentlichung eines iPad 3. Durch den, für Apple positiven, Rechtsspruch heute, könnte dieser Plan aufgehen.

Neverending Story? Her mit eurer Meinung zum Thema Apple vs Samsung

„Erfahrungsbericht“ zum Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1

Das Verkaufsverbot vom Samsung Galaxy Tab 10.1 ist in aller Munde, doch was viele nicht wissen oder schlichtweg überlesen oder gar „falsch“ weiter geben ist, dass es sich hierbei um ein Verbot handelt, welches lediglich den Verkauf vom Tab von Samsung selbst verbietet so wie die Einfuhr nach Deutschland. Was bedeutet das für uns? Im Klartext heißt das für uns nur, dass die Großhändler bei Samsung dieses Gerät nicht mehr kaufen dürfen und der Onlineshop von Samsung selbst es auch nicht mehr verkaufen darf. Ebenso ist das Importieren des Gerätes verboten. Heißt, wir dürften es – theoretisch – nicht bei eBay von einem Schweizer kaufen oder in die Schweiz fahren und es uns dort kaufen.

Samsung Galaxy Tab 10.1
Samsung Galaxy Tab 10.1

Was ist aber mit dem „Restbestand“, der die Händler vor Erlass des Verbotes erreicht hat?

Hier gilt nämlich folgendes: Generell dürfen sie diese Geräte verkaufen. Das setzt natürlich voraus, dass das Gerät noch im Verkaufssystem des Shops vorhanden ist.

Als konkretes Beispiel möchte ich hier o2 nennen und bei dem im Folgenden genannten Galaxy Tab handelt es sich um die 16GB WiFi+UMTS Version. O2 hatte bis Montagabend noch Galaxy Tabs im Online Shop „auf Lager“. Da ich mich Montag noch nicht entscheiden konnte und Dienstag dann „Nicht auf Lager“ unter dem Preis stand, bin ich Mittwoch in die Stadtgefahren. Dort sah ich zunächst ein Galaxy Tab 10.1 bei E-Plus, welche mir das Gerät aber nur mit einem Base Vertrag für 35€ pro Monat für 24 Monate inklusive Galaxy Tab und 2 Jahren Versicherung auf alles außer Diebstahl/Verlust anboten. Da ich aber schon einen o2 Vertrag habe und ich E-Plus weder mag noch haben wollte schaute ich mal in einem o2 Geschäft nach und fragte, ob sie vielleicht noch ein Galaxy Tab da haben.

Die freundliche Dame sagte mir sie hätten zwar noch eins, aber sie glaubte, dass sie es nichtverkaufen dürfte. Sie erkundigte sich bei ihrem Kollegen der Antwortete: «Wenn das Gerät noch im PC ist, dürfen wir alles verkaufen, was wir im Lager haben.»
Das Gerät war noch auf Lager und der kaufe klappte problemlos. Da mein Begleiter auch unbedingt ein Tab haben wollte, der Shop aber nur noch ein Tab hatte, welches ja ich bekommen hatte, gingen wir noch zu einem zweiten o2 Shop. Dort hatte man noch „ein paar“ da. Zweiter Kauf erfolgreich.

Kurz um: wer noch dringend ein Galaxy Tab haben möchte, kann es sich legal bei o2 oder E-Plus kaufen. Zu wissen ist nur, dass bei E-Plus ein neuer Base Vertrag einher geht und das Gerät dort mit Vertrag 840€ kostet (Davon 240€ für den Vertrag und 600€ für das Tab) und bei o2 ohne Mobilvertrag und ohne Bindung 569€ kostet. Bei o2 kauft man es über o2 My Handy was einem eine 12 (45€/Monat) oder 24 (22,50€/Monat) monatige Finanzierung mit 0% Zinsenermöglicht (29€ Anzahlung). Optional kann man das Gerät für 10€ pro Monat gegen alles (Schäden aller Art sowie Diebstahl) versichern. Für 5€ pro Monat ist alles außer Diebstahl/Verlustversichert.

Man muss also einfach nur fragen ob noch ein Gerät auf Lager ist und dann sollte es kein Problem sein.
Nur Nachbestellen ist (momentan) nicht möglich, sollte der Shop kein Gerät mehr im Lager haben. Hoffen wir, dass Samsung am 09.09. vom Gericht von der Verfügung von Apple befreit wird.

Geschrieben von meinem Galaxy Tab 10.1 😉