Die Geschmäcker sind verschieden – Das Samsung Galaxy Tab 10.1N

Samsung liefert sich einen umfangreichen Rechtstreit mit Apple und muss daher auf den Verkauf der Samsung Galaxy Tab 10.1, 7.7 und wie sie alle heissen verzichten, zumindest in Deutschland, wo Apple vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich war und gegen Samsung einen Verstoss gegen das Geschmacksmuster durchwinken liess.

Das Samsung Galaxy Tab 10.1 N, eine designtechnisch angepasste Variante des Samsung Galaxy Tab 10.1, soll den Zugang zum Markt durch die Hintertür schaffen. Mit Änderungen am Rahmen, der ein bisschen breiter und von Metallelementen umgarnt wurde, sowie der Verfrachtung der Lautsprecher auf die Frontseite des Gerätes, will Samsung das Problem des angemeldeten Geschmacksmusters umgehen und bringt das Gerät auf den Markt.

Samsung Galaxy Tab 10.1N (Produktfoto Amazon)
Samsung Galaxy Tab 10.1N - Änderungen am Design

Florian Müller von FOSS Patents verweisst auf die offizielle Bestätigung seitens Samsung, dass das Galaxy Tab 10.1 N eine für den deutschen Markt geschaffene Variante des Gerätes ist, ausserdem verweist er darauf, dass ein Geschmacksmuster nur dann verletzt ist, wenn alle monierten Punkte verletzt werden, eine einzelne Designänderung führt dazu, dass das entsprechende Geschmacksmuster nicht mehr zutreffend ist. Die wichtigste Änderung dürften die Lautsprecher an der Gerätefront sein, die Änderung des Rahmendesigns distanzieren das Galaxy Tab 10.1 N zwar von Apples Produkten, aber sind nicht so massiv.

Wird Samsung mit dieser Änderung erfolgreich sein, welche weiteren Schritte drohen nun? Lars von All About Samsung hat sich hierüber Gedanken gemacht und diese in einem absolut lesenswerten Artikel gepackt, schaut ihn euch auf Alle Fälle an: Kommentar: Was Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N erreichen will und was als nächstes passiert

Das Gerät ist in verschiedenen Ausführungen zu haben, so sind Varianten von 16GB, 32GB und 64GB im Angebot, jeweils als WLAN only oder als Version mit 3G. Preislich liegt das Galaxy Tab 10.1N damit zwischen 539€ für die 16GB WLAN only Version und 799€ für die 64GB 3G Variante. Alle Varianten gibt es jeweils in weiss oder schwarz.

Samsung Galaxy Tab 10.1N bei Amazon:

LG Düsseldorf bestätigt Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab 10.1

Heute wurde das Urteil im Geschmacksmuster-Rechtsstreit, zwischen Apple und Samsung, verkündet. Die Richter vom Langericht Düsseldorf haben das Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 für Deutschland bestätigt.

Was heisst das für die Kunden in Deutschland? Es darf nicht mehr importiert werden, Händler die bereits Geräte auf Lager haben dürfen diese weiterhin verkaufen, aber ihre Lager nicht mehr auffüllen. Im Artikel: “Erfahrungsbericht” zum Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 wurden die Folgen, des durch die Einstweilige Verfügung erwirkten Verkaufsverbotes, bereits beschrieben.

Samsung Galaxy Tab 10.1
Samsung Galaxy Tab 10.1

Zum Galaxy Tab 7.7 wurde nicht geurteilt, auch hier hat Apple eine EV erwirkt und Samsung gezwungen alle Geräte und Bewerbung vom Stand auf der IFA in Berlin zu entfernen.

Die Richter waren der Meinung dass das Design tatsächlich rechtlich zu beanstanden ist, andere Hersteller wären in der Lage ein Design zu produzieren, das nicht gegen das Geschmacksmuster von Apple verstösst. Aus Sicht von Apple war es also eine Weise Wahl, am LG Düsseldorf zu klagen, das laut Forbes Magzin, eine überdurchschnittliche Pro-Kläger Rechtssprechung an den Tag legt.

Das Verkaufsverbot bezieht sich ausschliesslich auf Deutschland, ein EU-weites Verbot wurde nicht erwirkt. Samsung hat nun die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und an die nächsthöhere Instanz zu gehen, um dort zu klagen. Apple erreicht damit sicher aber das gesteckte Ziel, der Verkauf vom Galaxy Tab 10.1 wird in absehbarer Zeit stoppen, da die Lager leerverkauft sind und man gewinnt Zeit. Offensichtlich sieht man das Galaxy Tab 10.1 als wirklich ernsten Konkurrenten zum aktuellen iPad 2 und möchte Zeit schinden, wahrscheinlich sogar bis zur Veröffentlichung eines iPad 3. Durch den, für Apple positiven, Rechtsspruch heute, könnte dieser Plan aufgehen.

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