Heute wurde das Urteil im Geschmacksmuster-Rechtsstreit, zwischen Apple und Samsung, verkündet. Die Richter vom Langericht Düsseldorf haben das Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 für Deutschland bestätigt.
Was heisst das für die Kunden in Deutschland? Es darf nicht mehr importiert werden, Händler die bereits Geräte auf Lager haben dürfen diese weiterhin verkaufen, aber ihre Lager nicht mehr auffüllen. Im Artikel: “Erfahrungsbericht” zum Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 wurden die Folgen, des durch die Einstweilige Verfügung erwirkten Verkaufsverbotes, bereits beschrieben.
Zum Galaxy Tab 7.7 wurde nicht geurteilt, auch hier hat Apple eine EV erwirkt und Samsung gezwungen alle Geräte und Bewerbung vom Stand auf der IFA in Berlin zu entfernen.
Die Richter waren der Meinung dass das Design tatsächlich rechtlich zu beanstanden ist, andere Hersteller wären in der Lage ein Design zu produzieren, das nicht gegen das Geschmacksmuster von Apple verstösst. Aus Sicht von Apple war es also eine Weise Wahl, am LG Düsseldorf zu klagen, das laut Forbes Magzin, eine überdurchschnittliche Pro-Kläger Rechtssprechung an den Tag legt.
Das Verkaufsverbot bezieht sich ausschliesslich auf Deutschland, ein EU-weites Verbot wurde nicht erwirkt. Samsung hat nun die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und an die nächsthöhere Instanz zu gehen, um dort zu klagen. Apple erreicht damit sicher aber das gesteckte Ziel, der Verkauf vom Galaxy Tab 10.1 wird in absehbarer Zeit stoppen, da die Lager leerverkauft sind und man gewinnt Zeit. Offensichtlich sieht man das Galaxy Tab 10.1 als wirklich ernsten Konkurrenten zum aktuellen iPad 2 und möchte Zeit schinden, wahrscheinlich sogar bis zur Veröffentlichung eines iPad 3. Durch den, für Apple positiven, Rechtsspruch heute, könnte dieser Plan aufgehen.
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