Augen auf beim Preisvergleich im Supermarkt

Seit dem gestrigen 11.04.2009 hat die EU die einheitlich Verpackungsgrössen gekippt und erlaubt den Herstellern Produkte so zu verpacken, wie es ihnen lieb ist. Das heisst, dass in Zukunft Milch oder andere trinkbare Kost in den verwirrendsten Grössen unterwegs sein können: 50ml, 735ml, 5.2l, oder was ihnen noch alles einfallen wird.

Waren wir bisher unserem deutschen Standardisierungswahn unterworfen, der die Produkte anhand ihrer einheitlichen Grössen zumindest leicht vergleichbar machte, heisst es in Zukunft mehr denn je, Augen auf beim Preisvergleich.

Einzig Wein, Sekt und Spirituosen sind von der Deregulierung ausgenommen, das heisst Bier kommt wohl bald auch in seltsamen Einweggrössen. Mit einer grossartigen Änderung bei den Mehrweggütern rechnet man nicht da dies eine Umrüstung der vielen Pfandautomaten mit sich bringen würde und das kostet Geld, an einer Stelle, an der man welches verdienen möchte.

Der ein oder andere Hersteller wird es sicherlich versuchen aus der geänderten Regelung Profit zu schlagen und weniger zum gleichen Preis verkaufen oder mit den berühmten „mit 15% mehr Inhalt“ eine Preiserhöhung an den Mann bringen und die kleinere Verpackungsgrösse aus dem Sortiment verschwinden lassen.

Grundlegend sind die Basispreise schon lange auszeichnungspflichtig (Die Basispreise sind in 1l, 100ml, 1kg und 100g anzugeben), somit kann jeder Verbraucher den Preis leicht vergleichen. In Zukunft sollte man sich die Mühe erst recht machen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Daher Augen auf und die Preise der Basiseinheiten vergleichen, denn diese sind aussagekräftig, wenn auch viel zu häufig in kleiner Schriftart ausgezeichnet, damit der gealterte Teil der Bevölkerung seine Rente an den Mann bringen kann.

via: fr-online