Aber wie geht es nun weiter?
Bis zum Zusammentritt des neugew?hlten Bundestags, das wird der 18. Oktober sein, bleibt Schr?der laut Artikel 69 des Grundgesetzes Bundeskanzler. Danach ist Bundespr?sident K?hler am Zuge. Er kann Schr?der bitten, bis zur Ernennung eines Nachfolgers die Amtsgesch?fte weiterzuf?hren. Der wird sich nicht zweimal bitten lassen.
Gleichzeitig muss K?hler einen neuen Kanzler ausgucken. Schr?der? Merkel? Oder gar Friedrich Merz, wie das Top-Ger?cht der Wahlnacht lautet? Denn Artikel 63 der Verfassung bestimmt: «Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespr?sidenten vom Bundestag ohne Aussprache gew?hlt.»
Der Bundespr?sident muss vorher herausfinden, ob sein Kandidat eine echte Chance hat, die Stimmenmehrheit aller Abgeordneten im Parlament zu bekommen. Klappt das nicht, kann der Bundestag einen eigenen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder w?hlen. Allerdings muss das innerhalb von 14 Tagen geschehen! Dann muss ihn K?hler ernennen. Erreicht ein Kandidat nicht die Mehrheit aller Abgeordneten, gen?gt in einem dritten Wahlgang, wer die meisten Stimmen bekommt. Den kann K?hler ernennen, muss aber nicht. Statt dessen kann er (abermals) Neuwahlen verf?gen! Kompliziert.
via. Netzeitung