Staatsdiener haben Anspruch auf Beihilfe f?r Potenz steigernde Mittel, wenn sie ihnen vom Arzt aus gesundheitlichen Gr?nden verordnet worden sind. In einem Urteil gab das Verwaltungsgericht Koblenz einem Kl?ger Recht, der f?r Medikamente gegen seine Erektionsst?rungen einen Zuschuss beantragt hatte.
Quelle: Spiegel.online
Immerhin l?uft man so nicht Gefahr einem Polizisten zu begegnen, der, aufgrund seiner mangelnden Potenz, notorisch schlecht gelaunt ist. Wir profitieren also alle davon.
Wer Ironie finde, darf sie behalten.